24. 3. 2005

Geschmacklosigkeit jetzt strafbar?

Dass Stefan Raab, Moderator beim Privatsender Pro 7, kein ausgesprochener Vertreter des guten Geschmacks ist, darüber herrscht wohl allgemeine Einigkeit. Dass viele seiner Witze - man erinnert sich an Franziska von Almsick und Raabs Frage, ob sie heute schon “ins Becken gepisst habe” - die Regeln von Höflichkeit und Anstand völlig verlassen, ist ebenfalls nur schwer zu bestreiten. Raab also ist ein unhöflicher Rüpel, der durch Tabubrüche und niveaulose Kalauer zu erheblicher Bekanntheit gekommen ist.

Ein guter Grund für Menschen, die den gepflegten Umgangston lieben, über Raab die Nase zu rümpfen, ihn - ganz nach Gusto - zu ignorieren oder zu kritisieren. Und auch ein Grund, bei persönlichen Begegnungen mit dem Moderator diesem klar zu machen, was man von ihm hält (auch, wenn es nicht so “handfest” sein muss, wie es in der Vergangenheit offenbar schon mehrfach der Fall war).

Niveaulosigkeit und Unhöflichkeit sind also Charakterschwächen und unangenehme Eigenschaften - mit Sicherheit aber kein Verbrechen und keine strafbare Handlung. Nur leider sieht man das in der sich entwickelnden Meinungsdiktatur Deutschland etwas anders. Für einen schlechten Scherz wird der Moderator mit einem Strafbefehl über 100.000 Euro belegt und würde danach als vorbestraft gelten. Vorbestraft wegen eines dummen Witzes? Ja, das ist offenbar möglich, und nicht etwa selbst ein Gag.

Die Ereignisse selbst sind ja dank intensiver Medienaufmerksamkeit den meisten bekannt. In einem Beitrag über eine Einschulung erwähnte eine junge Mutter das Wort (Schul-)”Tüte” - was Raab absichtlich als Bezeichnung für einen Joint missverstand und die Frau grinsend verdächtigte, eine Drogendealerin zu sein. Der Witz war mäßig, die Lacher eher lauwarm, und niemand auf der Welt wäre auf die Idee gekommen, die Person auf dem Schirm würde wirklich irgendwelche Kinder mit Marihuana versorgen.

Doch das sieht die Betroffene offenbar anders. Nach Raabs Scherz werde ihr nun das Leben zur Hölle gemacht, findet sie. Offenbar nennen sie einige Zeitgenossen, die Raabs Humor teilen, nun “Drogenmutti”, und ihr wurde von ihrem Arbeitgeber gekündigt - angeblich wegen der Verdächtigung des Drogenhandels. Irgendwo hat die gute Frau dann auch noch einen Staatsanwalt gefunden, der sich diese haarsträubende Interpretation zu eigen gemacht hat und nun Anklage gegen den Entertainer erhebt.

Eine Katastrophe für die Meinungsfreiheit bahnt sich an. Weder ist das “Opfer” von Raabs Sendung “TV Total” gegen ihren Willen in die Öffentlichkeit gezerrt worden (die Aufnahmen stammten aus einer anderen TV-Ausstrahlung und lagen damit im öffentlichen Bereich), noch hat eine ernsthafte Verleumdung stattgefunden. Selbst, wenn man die Ironie der Aussage nicht aus dem Tonfall und dem breiten Grinsen des Showmasters herauslesen kann, selbst, wenn einem das Gelächter Publikums nicht klar macht, dass die Aussage nicht ernst gemeint war - TV Total ist als Comedy-Sendung gekennzeichnet. Sollte das nicht als “Achtung! Satire!” genügen?

Die junge Mutter hätte auch vor dem Arbeitsgericht gegen ihren Arbeitgeber klagen können, wenn der sie aus solch nichtigem Grund feuert - und ihre Chancen wären wohl mehr als gut einzuschätzen. Warum also gegen Raab klagen? Spielte da womöglich der Gedanke eine Rolle, dass letzterer Prozess immerhin zu Geld führt, für das man nicht arbeiten muss, während der Chef nur auf Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses verklagt werden kann? Immerhin haben ja auch andere Nonsens-Prozesse dieser Art in der Vergangenheit immer wieder dazu geführt, dass Menschen ohne großen Aufwand gewaltige Summen erhalten haben.

Die schweizerische “Weltwoche” brachte in ihrer Ausgabe 08/05 vom Februar dieses Jahres die deutsche Übersetzung eines Aufsatzes von Salman Rushdie, der den Titel trug: “Verteidigt das Recht, beleidigt zu werden”. Rushdie beschäftigt sich mit einem in Großbritannien diskutierten Gesetz, das das Predigen religiösen Hasses unter Strafe stellen soll. Was sich im ersten Moment recht klug anhört, entlarvt Rushdie als einen Angriff der Politik auf die Meinungsfreiheit, 250 Jahre nach der Aufklärung.

Rushdie schreibt: “Die Vorstellung, man könne eine freie Gesellschaft schaffen, in der niemand jemals beleidigt oder gekränkt würde, ist absurd. Dasselbe gilt für die Vorstellung, die Menschen sollten das Recht haben, sich mit rechtlichen Mitteln gegen Kränkungen und Beleidigungen zu wehren. Hier stehen wir vor einer grundlegenden Entscheidung: Wollen wir in einer freien Gesellschaft leben oder nicht? Die Demokratie ist keine Teegesellschaft, bei der die Leute höfliche Konversation treiben. In Demokratien werden Menschen sehr zornig aufeinander. Und sie argumentieren sehr heftig gegen die Ansichten des anderen. (Aber sie schiessen nicht)”.

Bei Rushdie geht es um die politische Diskussion, nicht um schwache Kalauer im “Unterschichten-fernsehen” (Harald Schmidt), das ist wahr. Doch andererseits - wenn wir nicht einmal den kleinen Scherz mehr dulden wollen, wie können wir dann bei wirklich ernsten Themen, dem Krieg im Irak etwa oder der Abtreibung, unsere unterschiedlichen Meinungen noch äußern? Wenn jeder von uns bei jeder Aussage zuvor darüber nachdenken muss, ob ein anderer vielleicht beleidigt oder getroffen werden könnte, wird die Kommunikation bald ganz ersterben und in hohlen Worthülsen (modern: “Political Correctness”) vergehen.

Höflichkeit und Anstand sind Tugenden, die natürlich auch in der heutigen Zeit ihren Wert noch nicht verloren haben. Doch es handelt sich bei ihnen um Tugenden und Traditionen, nicht um den Stoff, aus dem Gesetzestexte geprägt werden. Geschieht das, so werden beide ihren Charakter als Tugend verlieren und zu einem Zwangssystem mutieren, in dem einer bestimmt, was alle zu sagen und zu denken haben. Wer über einen freundlichen und kompromissbereiten Charakter und Tonfall verfügt, den sollten wir dafür loben; wem diese aber fehlen, den dürfen wir auf gar keinen Fall bestrafen.

Der britische Nobelpreisträger kommt zu dem Schluss: “Die Verteidigung der Meinungsfreiheit beginnt erst dort, wo jemand etwas sagt, das mir unerträglich ist. Wer dann nicht die Meinungsfreiheit des anderen verteidigen kann, der glaubt nicht an die Meinungsfreiheit. Aber die Meinungsfreiheit betrifft uns alle. (…) Wir dürfen nicht zulassen, dass Frömmler die Freiheit des Denkens, der Rede und der Fantasie abschaffen”.

Und was für Frömmler gilt, das sollte erst recht für jene gelten, die mit Unterstützung der Justiz andere für ihr eigenes Schicksal verantwortlich machen, weil diese das Recht der Meinungsfreiheit für sich in Anspruch genommen haben. Die Freiheit des Denkens und der Rede gehört dieser Tage zu den bedrohtesten Freiheiten überhaupt. Und sie ist es wert, verteidigt zu werden, ob nun im Falle des Autors der “Satanischen Verse” oder dem eines Blödelbarden, der sich an seinen Flachwitzen eine goldene Nase verdient. Ob Frömmler oder Gutmensch - wer anderen sein Denken und Reden vorschreiben will, der arbeitet an der Gesinnungsdiktatur.

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