Im Dschungel der Gesetze
Nach Auflösung des Bundestages, denn dies steht im Moment zur Debatte, muss binnen 81 Tagen eine Neuwahl erfolgen. Nach dem §18, Absatz 2 des Bundeswahlgesetzes müssen kleinere Parteien (z. B. auch die WASG, die NPD und zahlreiche andere) allerdings bereits 90 Tage vor dem Wahltermin ihre Absicht zur Beteiligung angezeigt haben. Am 66. Tag vor der Wahl müssen bereits die kompletten Wahlvorschläge, inclusive tausender Unterstützungsunterschriften, bei den Wahlleitern im gesamten Bundesgebiet vorliegen.
Mit dem Sammeln dieser Unterschriften kann aber erst begonnen werden, wenn die Wahl überhaupt offiziell angekündigt wurde und der Bundespräsident einen Termin festgelegt hat - dies muss binnen 21 Tagen nach der Auflösung des Bundestages geschehen.
Nach kurzem Hinsehen wird schnell deutlich, dass eine Einhaltung der Fristen unmöglich ist. Die neunzig Tage sind schon rechnerisch nicht mehr einzuhalten, die Frist für die Unterstützungsunterschriften praktisch ebenfalls nicht. Das Sammeln dieser Unterschriften ist ein zeitraubender und personalintensiver Prozess.
Normalerweise sollte man annehmen, dass in der Bundesrepublik, wo doch sonst alles so gut geregelt ist, die örtlichen Wahlämter zumindest eine grobe Idee haben sollten, wie in einem solchen Falle verfahren wird. Es wäre auch die Aufgabe der Regierung, die bürgernahen Behörden informiert zu halten - immerhin zirkulierten ja bereits konkrete Wahltermine, bevor Horst Köhler überhaupt informiert wurde.
Sucht man allerdings ein solches Amt auf, hofft man vergeblich auf Informationen. Natürlich hat der Leiter des Amtes für Wahlen und Statistik hier in Hamm sich ebenfalls schon Gedanken zu diesem Problemkomplex gemacht. Immerhin stellt der überstürzte Vorgang ja auch sein eigenes Amt vor erhebliche logistische Herausforderungen - trotzdem aber verweist er vor allem auf die kleinen Parteien, die schließlich Zeit für ihre Bewerbung benötigen. Wie die terminlichen Probleme aber beantwortet werden sollen - da war der Mann nicht klüger als wir.
Nun muss ein Gesetz her, das neue Fristen regelt und den Bürgern erläutert, wie ihre nächsten Bundestagswahl eigentlich formell vonstatten gehen soll. Dies muss sehr schnell erfolgen, da es ja ab dem 1. Juli wohl keinen Bundestag mehr geben wird, der es beschließen könnte. Und auch keine Regierung, die die zuständigen Behörden informieren und anleiten kann.
Somit liegen zwei Überlegungen nahe. Entweder schweben unsere Politiker mittlerweile in solch hohen Sphären, dass diese weltlichen Probleme von ihnen nicht wahrgenommen werden. Oder aber sie sind über die Schwierigkeiten durchaus im Klaren und schieben den kleineren Parteien bewusst Berge in den Weg.









