Linke überall dabei
Was eigentlich jeder, der sich ein bisschen mit der Aufstellung von Reservelisten zu bundesdeutschen Wahlen auskennt, hätte wissen müssen, ist geschehen: Die “Linkspartei.PDS” ist in allen Bundesländern zur Wahl am 18. September zugelassen worden.
Mehrere bekannte Verfassungsrechtler hatten öffentlich erklärt, es handle sich bei den Listen der Linkspartei um eine “unzulässige Listenverbindung”, die von Bundeswahlleiter bzw. den Landeswahlleitern abgelehnt werden müsse. Hans Hugo Klein, Karin Graßhof und Wolfgang Löwer äußerten sich in diese Richtung; man muss aber feststellen, dass gerade Herr Klein sich in der Vergangenheit bei öffentlich geäußerten juristischen Einschätzungen stets auf der Linie der Union gezeigt hat. Diese Beobachtung hat auch der Berliner Verfassungsrechtler Hans Meyer gemacht; er äußerte gegenüber der TAZ den Vorwurf, sowohl Klein (CDU) als auch Graßhof (SPD) seien bei ihren Einschätzungen von parteipolitischen Interessen getrieben worden.
Kennt man das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes von 1990, das sich angesichts der Umwälzungen durch die Wiedervereinigung ebenfalls mit dieser Frage beschäftigen musste, so wundert man sich noch mehr. Frau Graßhof und Herr Klein trugen hier nämlich eine Entscheidung mit, die zwar Listenverbindungen ausschließlich zum Zwecke der Überwindung von Sperrklausen verbot; gleichzeitig aber erlaubte das Gericht so genannte “Listenvereinigungen”, die einen gemeinsamen Wahlvorschlag mehrerer Parteien und politischer Vereinigungen darstellten.
Genutzt wurde das damals von einer ganzen Reihe von Organisationen; ob nun CDU/CSU/DSU oder Bündnis90/Grüne, jeder wollte seine Ost- und seine Westpartei durch juristisch einfache und unkomplizierte Mittel schon zu den Wahlen vereinigen, auch wenn eine formelle Vereinigung noch nicht erfolgt war. Ein Recht, das man heute den Kommunisten absprechen möchte - leider aber läuft es in einer Demokratie nicht so.
Und schließlich - wie wollen all diese Herrschaften denn nun beurteilen, ob es Absprachen gab oder nicht? Immerhin nehmen sie es bei den angeblich “nur ihren Gewissen verpflichteten” Bundestagsabgeordneten ja auch nicht so genau, wenn diese durch Drohungen mit ernsthaften Konsequenzen dazu gepresst werden, ihre Stimme in einer bestimmten Art und Weise abzugeben. Also kann man ja wohl auch bei den Delegierten der Linkspartei davon ausgehen, dass diese sich letztlich nach ihrem eigenen Gewissen entschieden haben, wen sie auf die Listen setzen wollten.
Zumindest die diversen Wahlleiter scheinen aber auch dieser Meinung gewesen zu sein, denn nun sind die Entscheidungen gefallen, und die Linkspartei wird bei den kommenden Bundestagswahlen auf Wählerfang gehen können. Dass die angekündigte Klage Wolfgang Löwers vor dem Verfassungsgericht Erfolg haben wird, ist wohl eher unwahrscheinlich.









