27. 10. 2005

ADAC warnt vor Organentnahmen im EU-Ausland

Der ADAC macht in seinem Mitgliedermagazin darauf aufmerksam, dass es in vielen Staaten Europas andere Gesetze zur Organspende gibt als in Deutschland. Während hierzulande eine Organentnahme nur mit der ausdrücklichen Zustimmung des Verstorbenen oder seiner Angehörigen möglich ist, halten viele andere Nationen es für eine Selbstverständlichkeit, dass man zur Organspende bereit ist.

Nur, wenn man ausdrücklich widerspricht, wird davon abgesehen, Spenderorgane zu entnehmen - so ist es jedenfalls in Italien, Österreich, Spanien, Luxemburg, Portugal, Slowenien, Tschechien, Ungarn, Schweden und Frankreich. In Belgien, Finnland und Norwegen dürften die Angehörigen aber zumindest noch Widerspruch einlegen, berichtet n-tv unter Berufung auf den ADAC-Beitrag.

Der Automobilclub hat hier natürlich das Interesse seiner Mitglieder im Auge, die bei Reisen ins europäische Ausland nicht ungewollt zu Organspendern werden sollen. Dem Aufruf, auf jeden Fall eine Patientenverfügung auszufüllen, kann man sich ja auch nur anschließen. Aber die beeindruckende Liste europäischer Staaten, die sich mittlerweile für die sogenannte “Widerspruchsregelung” entschieden haben, sollte auch für uns Anlass sein, noch einmal über unsere Position nachzudenken.

Natürlich ist es jedermanns gutes Recht, aus religiösen Gründen auch nach dem Tod auf der Unversehrtheit des eigenen Körpers zu bestehen. Doch die Organtransplantation ist heute von einem experimentellen Verfahren zu einer wichtigen medizinischen Maßnahme gewachsen; um Leben zu retten, ist sie aber auf die Hilfe von Spendern angewiesen.

Im Ernstfall zählt jeder Augenblick. Lange Diskussionen zwischen Arzt und Angehörigen helfen niemandem und quälen letztere nur in einem Augenblick, in dem sie eigentlich lieber mit ihrer Trauer allein sein wollen - sicher aber keine Entscheidung über Organentnahmen beim gerade Verstorbenen fällen. Für alle Beteiligten wäre es daher besser, wenn wir grundlegend eine Zustimmung zur Entnahme voraussetzen würden. Wer diese ablehnt, kann ja seinen Widerspruch formulieren - nimmt man das belgisch-nordische Modell zum Vorbild, auch über seine Angehörigen.

1 Kommentare »

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  1. fänd ich persönlich auch besser, wenn man der organspende die erlaubnis verweigern müsste, als sie erst geben zu müssen. viele füllen doch so einen organspende ausweis gar nicht aus, weil sie sich damit nicht gedanklich befassen möchten… wahrscheinlich könnten viel mehr menschen mit der umgekehrten regelung geholfen werden…

    Comment von moni — 7. 9. 2006 @ 18:22

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