Ehrfurcht vor Gott
Die Julis beklagen sich, wie die Welt am Sonntag berichtet, über das neue Schulgesetz. Die “Ehrfurcht vor Gott” wird dort als eines der “vornehmsten Erziehungsziele” festgeschrieben, was den Jungen Liberalen verständlicherweise missfällt. Das zuständige Bildungsministerium aber kann immerhin auf die Landesverfassung verweisen - denn dort steht dieselbe Formulierung in Artikel 7 ebenfalls. Es handelt sich also eigentlich nicht um eine Änderung der Gesetzeslage, sondern nur um eine Textübernahme. Ob diese nun sinnvoll ist oder mehr dem Wunsch nach einer öffentlichen Diskussion geschuldet, bleibt offen; jedenfalls haben sowohl die Jusos als auch die Julis reagiert, wie es zu erwarten war. Offenbar aber, ohne vorher um eine Stellungnahme des Ministeriums zu bitten oder sich über die Sachlage mit der Verfassung zu informieren. Jedenfalls weisen weder die einen noch der andere auf die problematische Verfassungssituation hin.
Und die macht es sehr schwierig, an der Sachlage etwas zu ändern - ob der neue Gesetzestext nun durch die übernommenen Formulierungen aufgebläht wird oder nicht. Es stellt sich zwar die Frage, ob ein solcher Verfassungstext mit der Religionsfreiheit (und dazu gehört auch die Freiheit, in keiner Form an Gott zu glauben) überhaupt vereinbar ist. Haben wir etwa ähnliche konstitutionelle Probleme wie Afghanistan, nur in glücklicherweise weitaus weniger gewalttätigem Ausmaße? Vielleicht ist es bezeichnend, dass sich die Afghanen auch das deutsche Grundgesetz als ein Vorbild ihrer neuen Verfassung gewählt haben?
Eine Abkehr vom Erziehungsziel der Gottesfurcht aber ist damit so schnell nicht denkbar. Die Mehrheit für eine Verfassungsänderung ist derzeit wohl nicht zusammenzubekommen. Eine Klage vor dem Bundesverfassungsgericht ist nicht in Sicht, und so wird es wohl bei den aktuellen Erziehungszielen der Schulen in NRW bleiben.










Ich halte es nicht für angemessen, den Verfassungstext jetzt noch einmal im Gesetz aufzugreifen, denn auch bei Verfassungen ist unbedingt der zeitliche Kontext mitzusehen.
Selbst wenn ich der Intention der Verfassungsverfasser Recht gebe, was ich im Grunde tue, muss ich doch zur Kenntnis nehmen, dass dieses Land mittlerweile weit mehr säkular und atheistisch ist als religiös - und da, wo es besonders religiös ist, ist es muslimisch… Das war Ende des 2. Weltkriegs anders, da traf ein solcher Text den gesellschaftlichen Konsens.
Ich wohne zwar nicht in NRW (neben Rheinland-Pfalz, Bremen und dem Saarland eins der “alten” Bundesländer, wo ich oder meine Eltern nie eine Wohnung hatten), aber ich könnte mir gut vorstellen, den Artikel 7 auch so in der Verfassung stehen zu lassen, indem man ihn der Interpretation freigibt.
Ganz sicher jedenfalls ist “Ehrfurcht vor Gott” etwas anderes als reine “Furcht”, sondern eher in dem Sinn eines Respekts vor Höherem zu verstehen. Dieses “Höhere” können sich Jusos und Julis dann vielleicht auch mal als humanistische Ideale und Menschenrechte denken.
Comment von Rayson — 2. 4. 2006 @ 12:34
Dann könnten wir gleich den Grundrechtskatalog ins Schulgesetz aufnehmen. Das Schülern der Respekt vor den im Grundgesetz niedergelegten Werten beigebracht werden soll ist eine Selbstverständlichkeit. Ob nun ausgerechnet noch Gott Einzug ins Schulgesetz halten Einzug halten sollte? Ich denke nicht.
Menschenrechte, Menschenwürde, Respekt, Werte….das sind legitime Erziehungsziele einer freiheitlich-demokratischen Ordnung. Ehrfurcht vor Gott gehört nicht dazu. Dafür gibt es den freiweilligen Religionsunterricht.
Comment von Amtsleiter — 2. 4. 2006 @ 15:15
Aber warum muss die Schule denn nun den Respekt vor Höherem lehren? Wenn ein Kind etwa von den Eltern im Sinne des Humanismus (”das Maß aller Dinge ist der Mensch”) erzogen wird, hat der Staat das Recht, da gegenzusteuern?
Und wenn du eine derartige Interpretierbarkeit der Gesetze nahelegst, dann haben sie doch jede inhaltliche Bedeutung verloren. “Ehrfurcht vor Gott” ist ein klarer Begriff, den man nicht so einfach verwässern kann.
Comment von Karsten — 2. 4. 2006 @ 15:28
@Karsten
Du tust sicher auch dem Humanismus Unrecht, wenn du ihn nicht unter “Höheres” subsumierst. Der Humanimus geht ja nicht vom Menschen aus, wie er leider auch oft ist, sondern von einem menschlichen Ideal.
Ich halte das für einen ganz wichtigen Punkt. Dass im Grundgesetz ein Gottesbezug vorliegt, ist ja nicht rein zufällig, sondern ein Reflex auf den Anspruch der Nazis, Herr über Leben und Tod zu sein. Diese Art menschlichen Größenwahns gilt es im Zaum zu halten, angefangen bei Ideologien über Kriege bis hin zur Wissenschaft - so wie bei den römischen Triumphatoren einer mit auf dem Wagen gestanden hat, der immer wiederholen musste: “Bedenke, dass du ein Mensch bist!”
Was die Interpretierbarkeit angeht, so ist erstens eine Verfassung kein Gesetz wie jedes andere (definier doch mal “Würde des Menschen” allgemeingültig), und zweitens wird auch mit dem Begriff “Gott” je nach Religion etwas anderes in Verbindung gebracht. Nimm allein die hinduistische oder New-Age-Ansicht, dass Gott in allem bzw. in jedem steckt, dann bekommst du eine Ehrfurcht vor dem, was existiert - ist das problematisch?
Comment von Rayson — 3. 4. 2006 @ 12:09
Die “Würde des Menschen” ist aber gerade ein schwammiger Begriff, während “Ehrfurcht vor Gott” relativ konkret ist - wenn man nicht einfach jede Vorstellung eines Höheren als “Gott” bezeichnen will. Mit deiner Interpretation kann ich mich ja sehr gut anfreunden, aber wenn da noch Raum für andere Interpretationen bleibt, dann zieht dieser sich ganz klar in Richtung einer mehr christlichen Auslegung. Und damit habe ich meine Probleme.
Insofern sind wir dann aber wieder bei deinem ersten Kommentar angelangt - sicher wäre es besser gewesen, die Formulierung nicht auch noch so im Schulgesetz zu wiederholen. Denn das lässt sich nicht mehr so einfach vor dem historischen Kontext der Autoren sehen. Es scheint mir vielmehr mit anderen Maßnahmen der CDU zusammen zu passen, die auf mehr Kirche im Staat hindeuten.
Comment von Karsten — 3. 4. 2006 @ 12:36
Es scheint mir vielmehr mit anderen Maßnahmen der CDU zusammen zu passen, die auf mehr Kirche im Staat hindeuten.
Überschätze die CDU nicht. Wenn, dann geht es um die Stimmen von Religiösen, aber nicht um eine aus innerer Überzeugung vertretene aktive Rolle der Kirchen. Die mögen die C-Parteien nämlich nur bei der Abtreibungsfrage.
Comment von Rayson — 3. 4. 2006 @ 19:04
Wer aber die Schulgötter nicht mag, wird verfolgt!
Comment von Ben Kalenol — 16. 6. 2006 @ 13:32