2. 6. 2006

Gutmeindende Verschwendung

Als die Nachricht kam, dass der NPD-Aufmarsch zu Beginn der Fußballweltmeisterschaft in Gelsenkirchen von der Polizei untersagt worden sei, freute mich das zugegebenermaßen schon. Ich nahm an, dass es dabei um einen der guten Gründe ginge, die zum Verbot einer solchen Versammlung führen können - etwa, dass ein bereits wegen Volksverhetzung verurteilter Demonstrant als Redner angekündigt worden sei oder dass die Polizei ernstzunehmende Hinweise auf geplante Ausschreitungen gesammelt hätte. Um so größer mein Erstaunen, als ich die eigentliche Begründung sah: Die Gelsenkirchener Polizei untersagt diese Demonstration, weil sie “das Ansehen der Bundesrepublik Deutschland gefährdet”. Das mag zwar sein, trotzdem aber handelt es sich hier doch um einen glatten Verfassungsbruch - die Versammlungsfreiheit ist schließlich keine Geschmacksfrage, und die freiheitliche Ordnung, die sie garantiert, steht allemal höher als ein Verlust an Ansehen für unser Staatswesen!

Und so kam das Urteil des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen für mich auch in keiner Form überraschend: Das Gericht bestätigt meine Auffassung und hebt den ablehnenden Bescheid der Polizei auf. Das konnte sich jeder denken, der mit dem Grundgesetz und dem Versammlungsrecht vertraut ist, nicht aber der Gelsenkirchener Polizeipräsident Rüdiger von Schoenfeldt: Er legt Widerspruch ein und versucht, den Prozess durch die Instanzen zu tragen; vielleicht in der Illusion, ein Richter würde ihm recht geben, vielleicht aber auch in der Hoffnung, das Verfahren über den 10. Juni (den geplanten Demo-Termin) in der Schwebe zu halten.

Ich will zwar annehmen, dass es sich hier nicht um eine PR-Aktion eines profilierungssüchtigen Beamten handelt, sondern dass Herr von Schoenfeldt tatsächlich das Beste für die Bundesrepublik im Auge hat. Glauben wir ihm ruhig, dass er gegen Extremismus und für den guten Ruf Deutschlands in der Welt einzutreten versucht. Aber wie es das Verwaltungsgericht in seiner Urteilsbegründung gesagt hat - zu diesem guten Ruf hat uns auch die Tatsache verholfen, dass Deutschland ein freier Rechtsstaat ist und keine von selbstherrlichen Polizeibeamten willkürlich verwaltete Herrschaft. Also wird das Anliegen der Polizei wohl auch in weiteren Instanzen von den Richtern abgeschmettert werden.

Was bleibt, ist eine sinnlose Verschwendung öffentlicher Gelder in einem chancenlosen Rechtsstreit - der Polizeipräsident zahlt ja nicht, sondern es sind die Steuerzahler, die diesen Mummenschanz bezahlen müssen. Und das alles nur, damit am Ende die NPD doch marschiert. Ein echtes Ärgernis.

3 Kommentare »

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  1. “Gutmeinend”, na ja - ich kann solchen Verboten nichts gues abgewinnen, auch und besonders nicht wenn man Probleme dann für besonders gravierend hält wenn es darum geht “was das Ausland” denken könnte.

    Genauso absurd wie Horst Mahlers Reisepass zu kassieren um seine mögliche Ausreise in den Iran, zu einer Holocaust-Konferenz, zu verhindern - auch aus Sorge um das deutsche Ansehen im Ausland.

    Scheinbar ist der deutsche Staat indirekt dazu bereit Horst Mahler als Vertreter der Deutschen anzusehen - idiotisch.

    Comment von nite owl — 4. 6. 2006 @ 2:59

  2. Den Kampf gegen Faschismus und Rassismus halte ich schon für ein durchaus “gutes” Anliegen. Ob auch gut ist, was man gut gemeint hat, ist immer eine andere Frage. Da ist oft “idiotisch” der treffendere Begriff.

    Comment von Karsten Dürotin — 4. 6. 2006 @ 14:20

  3. Solange es nicht um akute Selbstverteidigung von sich und anderen geht sollten diesem “Kampf” nicht wichtige Grundrechte geopfert werden - denn gerade das kann die Extremisten stärken.

    Comment von nite owl — 4. 6. 2006 @ 20:48

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