8. 6. 2006

Klientelpolitik und Willkür

Der Kirchenaustritt kostet nun also in 12 Bundesländern Geld - hier in NRW seit neuestem 30 Euro, eine der höheren Summen, die in diesem Zusammenhang veranschlagt werden. Nun könnte man sich trefflich darüber streiten, ob der bürokratische Vorgang des Kirchenaustritts einen Mitarbeiter des Bürgeramtes nun wirklich eine Viertelstunde lang in Anspruch nimmt. Ebenso könnte man sich darüber unterhalten, ob diese 15 Minuten bei der Behörde wirklich 30 Euro an Kosten verursachen (und wie das bei der zunehmend schlechten Bezahlung des Öffentlichen Dienstes eigentlich sein kann). Da das aber relativ müßige Zahlenspielereien sind, soll eine andere Frage beleuchtet werden: Sind solche Gebühren eigentlich zu rechtfertigen?

Von den öffentlichen Dienstleistungen sind für gewöhnlich die, die im Interesse der Allgemeinheit oder des Staates selbst liegen, gebührenfrei - während Gebühren dort erhoben werden, wo vor allem derjenige, der einen Verwaltungsvorgang beantragt, selbst davon profitiert.

Ein Beispiel: Für eine Ummeldung nach einem Umzug werden keine Gebühren erhoben, weil der Meldepflichtige selbst keinen individuellen Vorteil von diesem Verwaltungsakt hat, sondern lediglich seiner Pflicht nachkommt, sich in einem Melderegister einzutragen - das wiederum im Interesse der Allgemeinheit liegt. Für die Ausstellung eines Führerscheins hingegen verlangt die gleiche Behörde eine Gebühr, weil diese im individuellen Interesse des Antragstellers liegt (er möchte das Recht haben, Auto zu fahren, und erlangt es durch diesen Führerschein), während das allgemeine Interesse hier nicht gegeben ist.

Die Preisfrage ist: Mit welchem der beiden oben genannten Verwaltungsvorgänge lässt sich der Wechsel der Religionszugehörigkeit eher vergleichen? Doch wohl mit der Ummeldung. Denn ein individueller Vorteil für den Wechselnden, etwa durch neue gesetzliche Rechte oder Ansprüche, lässt sich hier von staatlicher Seite her nicht erkennen. Der Antragsteller kommt lediglich seiner gesetzlichen Pflicht nach, seine Religionszugehörigkeit dem Staate zu melden und diese dokumentieren zu lassen.

Neue Fragen kommen auf: Wo liegt denn das allgemeine Interesse an einer solchen Religionskartei? Diese Frage sollten jene beantworten, die für ihre Erhaltung streiten - für meinen Teil sehe ich es auch nicht als gegeben an, sondern würde religiöse Bindungen lieber als reine Privatsache behandelt sehen. Interesse an dieser Kartei haben vielmehr die Kirchen und religiösen Gemeinschaften, denen der Staat kostenlos die Mitgliedsdatenbanken führt und für die er dann auch noch die Beiträge einsammelt. Würden die Gebühren bei ihnen erhoben, würde ich mich nicht wehren, denn das “Verursacherprinzip”, das bei der Gebührenerhebung gelten sollte, würde erhalten bleiben. So ist es aber nicht, sondern die Religionskarteien werden aufgrund eines postulierten allgemeinen Interesses an diesen Daten geführt. Dann sollte man aber auch nicht jene finanziell belasten, die ihrer Verpflichtung nachkommen, die Kartei mit Daten zu füttern.

Klar, diese Erörterungen sind sinnlos. Tatsächlich geht es ja um zwei ganz andere Dinge - das Land NRW erhofft sich Mehreinnahmen von fast 2 Millionen Euro, und die CDU kann den christlichen Kirchen ihre Verbundenheit demonstrieren, indem sie eine Art Geldstrafe für den Kirchenaustritt einführt. Grundsätzliche Erwägungen zur Gebührengerechtigkeit stören da nur (und wurden wohl auch nicht angestellt). Klientelpolitik und finanzielle Willkür des Staates eben.

16 Kommentare »

URI-Trackback für diese Seite:

http://liberalestimme.blogsome.com/2006/06/08/klientelpolitik-und-willkur/trackback/

  1. “denen der Staat kostenlos die Mitgliedsdatenbanken führt”

    Das ist falsch. Der Staat tut zwar vieles vergebens, aber nichts umsonst…

    Erstens werden die “Mitgliedsdatenbanken” schon von den Kirchen selbst verwaltet, und zweitens lässt der Staat sich die Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Erhebung der Kirchensteuer von den Kirchen bezahlen.

    Ich bin mir auch nicht sicher, ob deine Zuordnungen so treffend sind. Ich war weder an der Anmeldung meines Gewerbes noch an der Eintragung meiner Firma im Handelsregister interessiert, und doch musste ich dafür ordentlich berappen…

    Comment von Rayson — 8. 6. 2006 @ 16:39

  2. Wieso soll ich für einen Stornierung von etwas zahlen, das meine andere bestellt haben?

    Comment von marcc — 8. 6. 2006 @ 17:26

  3. Ach Karsten, du treibst meinen Blutdruck in die Höhe, und wie ich gerade sehe muss man in Baden-Württemberg sogar bis 50 € berappen. Kommt mir das nur so vor oder wurde dies mehr oder weniger heimlich eingeführt?

    Comment von Klaus — 8. 6. 2006 @ 19:17

  4. @marcc

    Das musst du mit deinen Eltern klären. Mit 14 kannst du raus, dann hätten die es wohl auch bezahlt.

    Comment von Rayson — 8. 6. 2006 @ 19:58

  5. @Rayson: Mit 14 Jahren sind aber die meisten Jugendlichen nicht wirklich “mündig” genug, um die Entscheidung für einen Kirchenaustritt oder für eine weitere Mitgliedschaft zu treffen. Soweit ich weiß, kommt diese Altersgrenze daher, dass die Schule früher für die allermeisten Schüler mit 14 zu Ende war und dass sie dann in die Lehre gingen.

    @Metalust & Subdiskurse: Passt dieser Trackback wirklich zum obenstehenden Artikel? ;-)

    Comment von stefanolix — 8. 6. 2006 @ 21:16

  6. Sie erhoffen sich “Mehreinnahmen von fast 2 Millionen Euro”: treten in NRW jährlich über 66.000 Menschen aus den beiden großen Kirchen aus?

    Comment von stefanolix — 8. 6. 2006 @ 21:21

  7. @stefanolix:
    Rund 60.000 Austritte im letzten Jahr, genau.

    @Rayson:
    Ob und wieviel die Kirchen berappen, da bin ich mir nicht so sicher. Aber wenn du sagst, dass sie zahlen, dann will ich das einfach mal glauben.
    Was die Zuordnungen angeht: Du wolltest ein Gewerbe führen, insofern hattest du persönlich (und nicht die Allgemeinheit) den Wunsch, ins Handelsregister zu kommen, um dieses Recht zu haben. Klar, da kann man anderer Meinung sein, aber ich spreche hier von der inneren Logik der Gebühren…

    Comment von Karsten Dürotin — 8. 6. 2006 @ 23:58

  8. @Rayson: Ich bin nicht getauft, daher kann es mir egal sein. :-P

    Comment von marcc — 9. 6. 2006 @ 0:26

  9. Andere Probleme

    Bei meinem Streifzug durch die Blogossphäre noch gefundene Probleme, abseits von Ballacks Wade (”Der Wade der Nation”!):

    Die Liberale Stimme ereifert sich zu Recht über die neuen Strafgebühren bei Kirchenaustritt.
    Udo Vetter interviewt die Ern…

    Trackback von SoWhy Not? — 9. 6. 2006 @ 16:42

  10. Ich bin manchmal so recherchefaul und sehr rechtzeitig ausgetreten. Daher frage ich, ob es nicht ohnehin eleganter wäre, sich exkommunizieren zu lassen. Wer trägt denn dann die Gebühren?

    Comment von flatter — 10. 6. 2006 @ 1:22

  11. Strafe muss sein: Schließlich sind die Leute ja irgendwann mal eingetreten.

    MfG

    Comment von Chat Atkins — 10. 6. 2006 @ 8:51

  12. @flatter:
    Da bin ich mir nicht hundertprozentig sicher. Wenn mich nicht alles täuscht, bleibt man weiter Katholik, auch wenn man exkommuniziert wurde. Man verliert nur das Recht, an den Sakramenten teilzuhaben.

    @Chat:
    In meinem Fall war das unmittelbar nach meiner Geburt.

    Comment von Karsten Dürotin — 10. 6. 2006 @ 10:33

  13. Dann ist das doch klar: Rechnung an die Erzeuger schicken.

    MfG

    Comment von Chat Atkins — 10. 6. 2006 @ 12:08

  14. @Karsten

    Ich wollte zwar ein Gewerbe treiben, aber das dem Staat melden oder ins Handelsregister wollte ich ganz sicher nicht.

    Comment von Rayson — 10. 6. 2006 @ 23:42

  15. @Rayson:
    Naja, auf den Führerschein selbst ist sicher auch keiner scharf gewesen - wir wollten alle nur Auto fahren. Ich verstehe schon, worauf du hinaus willst. Aber mit der Logik, die ich oben erwähnt habe, ist mir mal der Unterschied zwischen Verwaltungsakten mit und ohne Gebühren erläutert worden.

    Comment von Karsten Dürotin — 11. 6. 2006 @ 10:08

  16. //Der Antragsteller kommt lediglich seiner gesetzlichen Pflicht nach, seine Religionszugehörigkeit dem Staate zu melden und diese dokumentieren zu lassen.//

    Ist es gesetzliche Pflicht seine Religion zu melden? Womöglich auch seinen Glauben? Ist es in Deutschland schon so weit?

    Was den Staat betrifft, der der Kirche diese Zwangsabgaben eintreibt, so liegt das daran:

    Offb.17,1 Und es kam einer von den sieben Engeln, welche die sieben Schalen hatten, und redete mit mir und sprach: Komm her, ich will dir das Gericht über die große Hure zeigen, die an vielen Wassern sitzt, 17,2 mit der die Könige der Erde Unzucht getrieben haben; und die Bewohner der Erde sind trunken geworden von dem Wein ihrer Unzucht. 17,3 Und er führte mich im Geist hinweg in eine Wüste; und ich sah eine Frau auf einem scharlachroten Tier sitzen, das voll Lästernamen war und sieben Köpfe und zehn Hörner hatte. 17,4 Und die Frau war bekleidet mit Purpur und Scharlach und übergoldet mit Gold und Edelgestein und Perlen, und sie hatte einen goldenen Becher in ihrer Hand, voll Greuel und Unreinheit ihrer Unzucht; 17,5 und sie hatte an ihrer Stirn einen Namen geschrieben, ein Geheimnis: `Babylon, die große, die Mutter der Huren und der Greuel der Erde. 17,6 Und ich sah die Frau trunken vom Blut der Heiligen und vom Blut der Zeugen Jesu. Und ich wunderte mich, als ich sie sah, mit großer Verwunderung.

    Die Kirche ist diese Hure die auf dem Tier, dem Staat reitet. Sie spreizt vor dem Staat ihre Beine und dafür wird sie von ihm getragen und bekommt Hurenlohn.

    Comment von Ben Kalenol — 12. 6. 2006 @ 12:19

RSS-Feed für Kommentare zu diesem Beitrag.

Kommentar hinterlassen

Zeilenumbrüche und Absätze automatisch, Email wird niemals angezeigt, HTML erlaubt:
<a href="" title=""> <abbr title=""> <acronym title=""> <b> <blockquote cite=""> <code> <em> <i> <strike> <strong>