31. 7. 2006

Unser Steuerrecht ist schwachsinnig

Das findet David Groenewold, der diese wenig freundliche Bezeichnung gestern bei Sabine Christiansen aufbrachte - und niemand kam auf die Idee, dem Filmfinanzier zu widersprechen. Aus gutem Grund: Er hat nämlich absolut auf den Punkt gebracht, was sowieso alle denken.

Als ich mich heute mit einigen Leuten hier aus der Gegend über die Sendung unterhielt, kamen zwei Themen auf, die weiter illustrieren, was dieses Steuerrecht so schwachsinnig macht. Dabei geht es nicht nur um unübersichtliche Steuersätze und extrem komplizierte Ausnahmetatbestände, sondern auch um die Art und Weise, wie die Steuern erhoben werden.

Wer die Begriffe Soll-Versteuerung und Ist-Versteuerung kennt, hat sicher auch schon zahllose Klagen von Unternehmern gehört, die Ersterer unterliegen. So hörte ich gestern die Klage eines ehemaligen Bauunternehmers, der an einem Großauftrag pleite gegangen ist. Nicht, dass der Bau (ein Hotel) fehlgeschlagen wäre, er schlechte Arbeit geliefert hätte oder schlechtes Wetter ihm sein Geschäft verhagelt hätte. Nein, die Kunden bezahlten einfach nicht, als er eine Rechnung über gut zwei Millionen Euro gestellt hatte. Das allein hätte er ja noch überstanden, immerhin waren alle Löhne und Rechnungen seiner eigenen Lieferanten bereits bezahlt - unter normalen Umständen hätte er also nur seine gesamten Reserven verloren und weitermachen können. Nicht aber als Sollversteuerer, denn da kam das Finanzamt und verlange fast eine weitere halbe Million Steuern von ihm: Immerhin hatte er eine Rechnung geschrieben, und in diesem Moment wird die Steuersumme fällig - nicht etwa dann, wenn die Umsätze auch tatsächlich erzielt worden sind. Weder ließen die Finanzbeamten mit sich reden, noch konnte er sich vor Gericht retten: Seine Firma scheiterte, die Mitarbeiter sind entlassen, und immer noch verfolgt ihn das Finanzamt wegen der geschuldeten Steuern. Wenn die Kunden irgendwann mal zahlen, kann er diese Schuld begleichen und vielleicht wieder von vorn anfangen. Wahrscheinlich ist das aber nicht…

Oder das Beispiel eines Angestellten im mittleren Management, der ein Zweifamilienhaus für sich und seine Familie gebaut hat. Unten wohnt er mit seiner Frau und den Kindern, oben wohnt die Schwiegermutter, der er einen angenehmen Lebensabend ermöglichen will. Die Wohnung ist sehr hübsch und liegt in einer hochwertigen Wohngegend - laut Mietspiegel wären ca. 800 Euro Miete fällig. Da die Schwiegermutter das aber von ihrer Rente natürlich nicht bezahlen kann, hat man sich auf eine wesentlich geringere Miete von etwa 300 Euro geeinigt. Gut und schön, aber das Finanzamt macht da nicht mit: Er muss nämlich die Miete versteuern, und zwar nicht die 300 Euro, die er tatsächlich erhält, sondern vielmehr die 800 Euro aus dem Mietspiegel! Das Finanzamt schreibt ihm also vor, welchen Betrag er als Miete ansetzen muss, und erlaubt es ihm nicht, zu günstigeren Bedingungen zu vermieten.

Wenn diese beiden Geschichten so stimmen, dann ist unser Steuerrecht mehr als nur schwachsinnig. Dann ist es pure Willkür und Abzocke - moderne Straßenräuberei, wie manch anderer Liberale sagt.

5 Kommentare »

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  1. Das wäre in der Tat schwachsinnig, falls da nicht noch ein Haken ist. IMHO ist bei Rechnungslegung nur die Umsatzsteuer fällig, also z.Z. immer noch 16%, das macht aber noch keine halbe Million.

    Comment von Klaus — 31. 7. 2006 @ 22:12

  2. Nun, es ist so falsch nicht, dass das Steuerrecht an denselben Umsatzbegriff anknüpft, der auch der normalen Buchführung zu Grunde liegt. Und “Umsatz erzielt” ist entgegen der Aussage des Beitrags nicht erst dann, wenn Geld fließt, sondern wenn die Verpflichtung zur Gegenleistung besteht, vulgo beim “Gefahrenübergang”.

    Wer hier Probleme auf sich zukommen sieht, kann gegensteuern. Intern, mit besserem Forderungsmanagement, oder mit externer Hilfe, also z.B. Kreditversicherung oder Factoring. Eine Cashflow-Steuer, die aus finanztheoretischer Sicht das Nonplusultra wäre, ist wegen des Gestaltungsspielraums und einer hohen Schwankungsrate fiskalisch nicht praktikabel.

    Wirklichen Handlungsbedarf des Gesetzgebers sehe ich daher eher in der Behandlung staatlicher Geschäfte: Hier muss für eine gesetzeskonforme Behandlung gesorgt werden. Es kann nicht angehen, dass der Staat seine eigenen Normen ignoriert.

    @Klaus

    Sehe ich im Prinzip auch so. Vielleicht sind noch Gewinnsteuern gemeint, aber die sind eben nicht sofort fällig.

    Comment von Rayson — 31. 7. 2006 @ 22:30

  3. Aber das ist jetzt nicht das Hotel, dass in Sindelfingen im Rohbau seit ca. 10 Jahren rumsteht, und jetzt aufwändig saniert werden muss um den Bau doch noch fertig zu stellen? :-)

    Comment von Klaus — 31. 7. 2006 @ 22:56

  4. @Klaus:
    16% wären bei 2 Millionen 320.000 Euro, bei “etwas mehr” als 2 Millionen käme also “fast” eine halbe Million zusammen, alles sehr grob gerechnet. Ich habe die Zahlen nicht mehr so genau im Kopf, der Mann war recht erzürnt und warf mir eine Menge Zahlen an den Kopf…

    @Rayson:
    Ehrlich gesagt, wie eine Kreditversicherung hilft, ist mir jetzt nicht so klar. Denn Kredite wurden nicht aufgenommen, die Kosten wurden über vorhandene Rücklagen abgedeckt, nur die Rechnung kommt nicht rein.
    Was “Factoring” ist, da habe ich ehrlich gesagt keine Ahnung. Bitte um kurze Erläuterung (oder Verweis auf Quellen).
    Forderungsmanagement: Also, härter eintreiben? Tja, das hat der Unternehmer versucht, aber wo nichts ist, kann man auch nicht viel holen.
    Worum es mir eigentlich geht: Das echte Arschloch ist natürlich der Bauherr, der den Bauunternehmer über den Löffel barbiert hat. Das Ende des Unternehmens löste dann aber der Staat aus. Und das ist doch schon Mist, oder?
    Bezüglich der Cashflow-Steuer (den Begriff kannte ich zwar auch nicht, habe ihn mir aber erklären können): Das Problem mit dem Gestaltungsspielraum verstehe ich, aber was ist mit dem Schwankungsgrad? Ich meine, dann kann der Staat nicht mehr so sicher planen, wenn er nur bekommt, was gerade auch eingenommen wird, aber das kann der Unternehmer ja auch nicht?
    Bezüglich der Gleichbehandlung staatlicher und privater wirtschaftlicher Aktivitäten stimme ich dir zu. Dass staatliche Unternehmungen in vielerlei Hinsicht bevorzugt werden, habe ich auch schon öfter beobachtet.

    Comment von Karsten Dürotin — 1. 8. 2006 @ 0:14

  5. @Karsten

    Wann immer du nicht auf “Ware gegen Geld” bestehst, gewährst du einen Kredit, Den kann man gegen Ausfall versichern.

    Forderungsmanagement: Ja, härter eintreiben. Mag im konkreten Fall nichts nutzen, aber in 80% (meine Behauptung) schon.

    Factoring: Verkauf deiner Außenstände an die Bank (meistens, Dritte sind auch denkbar). Wird nicht gerne gemacht, weil es relativ teuer ist, aber wenn Liquidität und nicht Rentabilität das Problem ist, handelt es sich da um eine gute Alternative.

    Schwankungsgrad: Vorausgesetzt, dein Unternehmen liefert beständig, kann es auf Schuldnerseite durchaus zu bestimmten Bezahlungsmustern kommen, die nicht so zu glätten sind wie ein Umsatz. Der Staat ist dabei schon auf regelmäßige Einkünfte angewiesen.

    Wer bei Insolvenz für wen eintritt, ist eine zweite Frage. Ich würde nicht behaupten, dass der Staat da in die Röhre schaut.

    Viel wichtiger wäre, dass er seine eigenen Rechnungen pünkktlich bezahlt.

    Comment von Rayson — 1. 8. 2006 @ 1:10

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