Zahnärzte erbringen keine ärztlichen Leistungen
Ich gehe viel zu selten zum Arzt - so ist es seit der Einführung der Praxisgebühr bisher noch nie so gewesen, dass ich in einem Quartal sowohl zum Zahnarzt als auch zu einem anderen Mediziner gegangen bin. Heute war das zum ersten Mal der Fall. Und schon durfte ich feststellen, dass die Praxisgebühr nicht etwa nur 10 Euro pro Quartal beträgt. Es müssen nämlich jeweils 10 Euro für ärztliche Leistungen und für zahnärztliche Leistungen erbracht werden; insgesamt habe ich in diesem Quartal also schon 20 Euro hingelegt.
Was lernen wir daraus? Zum einen, dass Zahnärzte keine Ärzte sind (erbringen sie doch keine “ärztlichen Leistungen”), zum anderen, dass ich vor lauter Ärger jetzt nicht verrückt werden sollte. Wenn ich jetzt nämlich noch zum Psychotherapeuten muss, kommen noch einmal 10 Euro für psychotherapeutische Leistungen hinzu. :(










Ich war in diesem Quartal zur Kontrolle beim Augenarzt und habe da meine 10 EUR gelöhnt. Nun mußte ich unerwartet zum Allgemeinmediziner. Nicht, daß meine Quittung da hilft. Ich mußte die 10 EUR verauslagen, mir vom Augenarzt eine Überweisung holen und mit der Quittung vom Allgemeinmediziner und der Überweisung vom Augenarzt meine 10 EUR zurückholen.
Ja habe ich irgendwie zuviel Zeit? Ich finde die Idee einer Praxisgebühr gar nicht mal so schlecht. Aber geht das nicht einfacher?
Comment von Paul — 8. 8. 2006 @ 18:25
Yep - und falls es dich zum ärztlichen Notdienst zieht, zum Beispiel durchs unfallträchtige Freizeit-Kicken am Sonntag, dann drückst du dort noch einmal zehn Euro ab.
Comment von Chat Atkins — 9. 8. 2006 @ 11:01