Doch ne Neiddebatte
Als ich nur die Medienberichte über Pofallas Vorschlag las, Kinder möchten doch in der Zukunft ihre arbeitslosen Eltern unterstützen, habe ich mich darüber fürchterlich aufgeregt - und zu dieser Kritik stehe ich nach wie vor. Aber ich stellte mir da schon die Frage, wie der CDU-Politiker ausgerechnet mit einer so massenuntauglichen Forderung mitten im Wahlkampf an die Mikrofone treten kann. Als ich dann den Originaltext seiner Vorschläge in die Finger bekam, war mir klar, wie sich das so ergab: Es sollte eigentlich eine Neiddebatte werden. Denn Pofalla ging es um besonders gutverdienende Mitbürger, nicht etwa um alle. Wer also ein gewisses Einkommen übersteigt, der soll laut Pofalla für seine arbeitslosen Eltern zur Kasse gebeten werden können. Zwei Fliegen mit einer Klappe, muss er sich gedacht haben - zum einen einen Vorschlag gemacht, der dem Unionsziel nach einer stärkeren Betonung der Familien folgt, zum anderen einen populären Schlag gegen “die Reichen” gemacht.
Hat aber nicht ganz so funktioniert - denn die Gegner waren schneller mit ihrer Kritik, und offensichtlich hatte Pofalla vergessen, vorher seine eigenen Verbündeten in Stellung zu bringen. Und so wurde in der allgemeinen Berichterstattung der Hinweis auf die “besonders leistungsfähigen” Kinder einfach weggelassen, es ging nur noch um eine allgemeine Verschiebung der Last vom Staat auf die einzelnen Familien. Doch so einfach gibt man sich auch dort nicht geschlagen: Familienministerin Ursula von der Leyen legt noch einmal nach. Sie unterstützt - so der “Focus” - ausdrücklich Pofallas Vorschlag einer Inanspruchnahme der Kinder im Falle der Arbeitslosigkeit der Eltern. Doch sie ist schlauer: Denn im Gegensatz zu ihm betont sie ausdrücklich, dass es sich hier ja nur um eine Maßnahme handele, die nur “gut verdienende” Mitbürger trifft. Und nennt sogar Zahlen: 300.000 Euro im Jahr seien die Schwelle, ab der man doch durchaus für seine Eltern zahlen könne. Natürlich “willkürlich gegriffen” - man kann die Zahlen also durchaus noch nach unten korrigieren, wenn der Vorschlag erst einmal grundlegend Akzeptanz gefunden haben sollte.
Also doch nur eine Neiddebatte, mit der die Union eigentlich schnell punkten wollte. Glücklicherweise ist nichts daraus geworden. Entgegnen kann und sollte man dem nur eines: Egal, ob 10.000, 30.000 oder 300.000 Euro Jahreseinkommen - in unserer Gesellschaft ist zunächst einmal jeder für sich selbst verantwortlich, und dann die Gemeinschaft für die, die das nicht können. Eine spezielle Haftung der Familien für ihre Mitglieder, eine Rückkehr zum Recht des Geschlechts und des Geblüts, ist hier nicht erwünscht.










“Eine spezielle Haftung der Familien für ihre Mitglieder, eine Rückkehr zum Recht des Geschlechts und des Geblüts, ist hier nicht erwünscht. ”
Das mag deine Einstellung sein, Karsten. Sehr viele Menschen, wahrscheinlich sogar noch die Mehrheit, würden das anders sehen. Und ein Problem in deiner Sichtweise.
Das hat nichts mit “Geschlecht oder Geblüt” zu tun, sondern mit Subsidiarität.
Comment von Rayson — 11. 8. 2006 @ 12:06
Wenn ich mir die massiven Proteste gegen die von Pofalla angeregten Reformen ansehe, die im Übrigen außer von der CDU von allen Parteien kamen, dann stehe ich zumindest nicht so allein mit meiner Ansicht, wie du das hier darstellst. Auch die Abschaffung der Familienhaftung ist damals mit einer Mehrheit im Parlament beschlossen worden, also vermute ich mal, dass meine Ansicht doch mehrheitsfähig ist.
Und zum Thema Subsidiarität: Ich kann mich nicht an eine Stelle im Grundgesetz erinnern, die die Familie als staatliche Ebene kennzeichnet - lediglich als schützenswerte Form des Zusammenlebens.
Dass der letzte Satz etwas schwulstig formuliert war, fällt mir aber bei Tageslicht selber auf. :)
Comment von Karsten Dürotin — 11. 8. 2006 @ 12:15
Ronald Profalla ist ein sehr gutes Beispiel für eine Haftung der Familien. Schließlich muß doch irgend jemand für diesen Mann haften.
Comment von Blimp, Böse Worte — 11. 8. 2006 @ 16:16
Ich glaube eher, daß es sich um den verzweifelten Versuch der - weiteren - Konkursverschleppung im Hinblick auf die Umverteilungssysteme handelt. Wie ein GmbH-Geschäftsführer, der die allerletzten Reserven mobilisiert, um den Banken nochmal für zwei Wochen Zahlungsfähigkeit vorzutäuschen.
Comment von FAB. — 11. 8. 2006 @ 17:54
@Karsten
Ich habe nirgendwo behauptet, dass nicht auch Familien sehr gerne Verträge zu Lasten Dritter abschließen… Natürlich, wenn ich vor der Wahl stehe, meinem Vater zu helfen oder den Staat dazu bewegen zu können, was werde ich dann wohl machen?
Bei der Sozialhilfe (also das, was die Hartz-IV-Gegner auch wieder zurückhaben wollen) sah das übrigens schon immer so aus.
Das geht mir sehr in die Richtung einer sich selbst erfüllenden Prophezeihung: Der Staat erhebt sich zum alleinigen Ansprechpartner des Einzelnen und hebelt dadurch alle anderen Formen der gegenseitigen Hilfe und Zusammenarbeit aus. Nach einiger Zeit kann er befriedigt feststellen, dass diese erodiert sind und seinen Einsatz zur Notwendigkeit erklären.
Nein, Subsidiarität steht nicht wörtlich im Grundgesetz. Aber wenn es darum geht festzustellen, welche Prinzipien das Grundgesetz geprägt haben, ist eine wörtlich-formale Auslegung sowieso nicht angebracht. Der staatliche deutsche Aufbau nach Original-Grundgesetz z.B. richtet sich ganz klar nach den Prinzipien der Subsidiarität, und eine Familie ist eben nicht schutzwürdig nur als ein Haufen zufällig zusammenlebender Menschen oder zur gegenseitigen Luststeigerung, sondern als kleinste und zugleich grundlegendste Form des Füreinandereinstehens.
Im Übrigen ist Subsidiarität ein altes liberales Prinzip, das auch Eingang in die katholische Soziallehre gefunden hat.
Comment von Rayson — 12. 8. 2006 @ 15:19