Reiseverbot für Kinder?
Wenn es um die Türkei geht, reagieren Bayern schon einmal etwas heftig. Etwa die bayerischen Politiker, die geschlossen gegen einen möglichen EU-Beitritt der Türken kämpfen (und dabei die Mehrheit ihrer Landsleute auf ihrer Seite haben). Aber auch bayrische Amtsrichter, die in Familienstreitigkeiten zu entscheiden haben. So untersagte das Amtsgericht Fürstenfeldbruck einem geschiedenen Vater, seinen Sohn mit in den Türkei-Urlaub zu nehmen. Begründet wird das mit dem Sicherheitsbedürfnis des Kindes, das andere Erwägungen in der Bedeutung übersteige.
Das Gericht gibt zwar zu, dass keine “konkrete Gefahr” besteht, aber die allgemeine Sicherheitslage, bedingt durch die jüngsten Terroranschläge am Bosporus, reiche aus, um eine Reise des Jungen zu untersagen. Würde man vergleichbare Kriterien auch bei Reisen in andere Länder anlegen, könnte man mit seinen Kindern nicht mehr sehr weit reisen:
Die USA fielen ebenso aus wie der ganze arabische und nordafrikanische Raum, Spanien und England wären natürlich tabu, genauso Indonesien, Indien und die Phillipinen - denn überall dort haben vor nicht allzu langer Zeit Terroranschläge stattgefunden. Oh, und eine Besichtigung des Doms zu Kölle wäre natürlich auch nicht mehr möglich, denn das Sicherheitsbedürfnis des Kindes würde durch die nur knapp gescheiterten Anschläge auf die Deutsche Bahn in erheblichem Maße gefährdet. Nicht zu vergessen die erhebliche Bedrohung, in Belgien von rechtsextremen Soldaten ermordet zu werden.
Sieht man sich einmal an, für wie viele Staaten das Auswärtige Amt “Sicherheitshinweise” herausgibt (ebenso, wie für die Türkei), kann man nur zu einem Schluss kommen: Nämlich Urlaub nur noch auf Balkonien zu machen. Überall sonst lauert schließlich die ständige Gefahr terroristischer Attacken.










Ich vermute ein - sagen wir mal “gutbürgerlich-konservatives” - pädagogisches Verständnis und ein gerüttelt Maß an Vorurteilen hinter dieser bizarren Entscheidung. “Ordentlicher” Urlaub mit Kindern hat gefälligst im Bayrischen Wald oder äußerstenfalls an der Ostsee stattzufinden, Türkei ist doch schon wilder Orient, schon die vielen fremdartigen Eindrücke, die auf den armen Jüngen einstürzen, sind schlimm genug, dazu da ungewohnte Klima, die ungewohnten Speisen - und jetzt noch die hinter jedem Busch und jeder Strandliege lauernden Terroristen. Unverantwortlich!
Das ist jetzt keine reine Polemik, ich erinnere mich an einen Fall vor einigen Jahren, in dem einem Vater das Umgangsrecht entogen wurde, weil er mit seiner Tochter nach Grönland gefahren war. Da gibt es zwar keine Terrorwarnung, aber überall menschenfressende Eisbären, alle zwei Tage Schneesturm (auch im Sommer) und dreckige, verwahrloste Eskimos.
Comment von MartinM — 8. 9. 2006 @ 12:28
Lieber Vorredner - das sind jetzt aber alles böse Vorurteile gegenüber dem Richter und seinem unterstellten “gutbürgerlich-konservativen” Pädagogikverständnis (für mich übrigens rein positiv konnotierter Begriff - kann man das jetzt auch pejorativ verwenden?), solange wir nichts näheres über die beteiligten Personen und die konkreten Reisepläne wissen. Pauschalreise in die TUI-Hotelanlage in Antalya, oder doch vielleicht Eselsritt zur Verwandtschaft an der irakischen Grenze? Nichts genaues wissen wir nicht, also …
Comment von FAB. — 8. 9. 2006 @ 13:26
Wir wissen aber einiges über die Urteilsbegründung, in der von der Türkei im Allgemeinen die Rede ist - Grundlage der Entscheidung war die “Sicherheitslage im Nahen Osten im Allgemeinen und in der Türkei im Besonderen”. Klingt für mich nicht, als wäre der Eselsritt entscheidend gewesen.
Comment von Karsten Dürotin — 8. 9. 2006 @ 13:57
Wenn Väter schon so entmündigt sind in Deutschland, müssen sie wohl solche Schnapsideen auch noch ertragen. Die Kinder gehören schließlich dem Staat!
Comment von Ben Kalenol — 8. 9. 2006 @ 18:58
Ich sag ja nicht, daß es nicht so gewesen ist, wie MM meint - könnt schon sein, muß bloß nicht. Und indirekte Zitate aus Urteilsbegründungen nehme ich nicht ernst, ich beschäftige mich schließlich beruflich damit, wie man die Aussagen eines Urteils so zitiert, daß sie das gewünschte hergeben… ;-))
Comment von FAB. — 8. 9. 2006 @ 19:21
Tja, aber wo kriegen wir jetzt nähere Informationen her? :(
Comment von Karsten Dürotin — 9. 9. 2006 @ 17:51
Anhand des Aktenzeichens versuchen, den Originaltext zu bekommen? Aber ich vermute, wir haben alle wichtigeres zu tun.
Comment von FAB. — 9. 9. 2006 @ 21:38
Wir alle wissen, dass die Gefahr des Terrorismus gerade in diesen Gebieten sehr hoch ist! Besonders junge Menschen sind empfänglich für die Ideen dieser bösen, bösen Menschen. Wenn nun diese sogenannte “Hotelanlage” ein getarntes Ausbildungscamp von Elkaida (oder wie schreibt man das?) ist??? Glücklicherweis gibt es noch Freisstaaten! Sonst wäre das Abendland verloren!
Comment von Blimp, Böse Worte — 22. 9. 2006 @ 17:17
@ FAB & Carsten: Es war kein Eselsritt, sondern eine stinknormale Pauschalreise in eine All-inclusive-Hotelanlage voller Kinder, Flug mit Condor voller Kinder …
Comment von Der Vater — 2. 3. 2007 @ 23:21
@Der Vater:
Nehme ich jetzt richtig an, dass es sich genau um den Vater handelt, der hier diskutiert wurde? Wenn ja, freut es mich sehr, dass keiner von uns nach gerichtlichen Details suchen musste, sondern dass wir “first-hand-evidence” bekommen.
Also, es war kein Eselsritt, sondern eine Pauschalreise. Warum hat dann das Gericht diese Sache abgelehnt? Gibt es da noch Details aus der Begründung, die uns hier entgangen sind?
Comment von Karsten — 3. 3. 2007 @ 5:54